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Die Gewerbe

„Großhandel mit Pharmazeutika und Diagnostika“, (§222 bzw. §94 Z.32)
und
„Herstellung, Handel und Aufbereitung von Medizinprodukten“ (§ 94 Z.33)

erfordern in Österreich zwingend die Bestellung und Anstellung eines Gewerberechtlichen Geschäftsführers im Ausmaß von mindestens 20h/Woche.

Die Gewerbebehörde setzt dabei bestimmte Befähigungen des Gewerberechtlichen Geschäftsführers voraus.
Diese Befähigungen können durch Ausbildung, Praxis oder einen Kurs mit Eignungsprüfung nachgewiesen werden.
Sie können aber auch ganz einfach und kurzfristig einen Gewerberechtlichen Geschäftsführer anstellen.

Ich erfülle die Anforderungen für beide oben genannten Gewerbe und habe Erfahrung im Bereich Pharmazeutika, Diagnostika, Medizintechnik

Bei Bedarf bitte hier Anfragen!

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